Beiträge und Gebühren

Mitgliedsbeiträge und Gebühren im Überblick

Hier finden Sie alle Informationen zu unseren Beiträgen und Gebühren.

Beiträge/GebührenJährlichInformationen
Erwachsener Vollzahler95,00 €zzgl. Pachtumlage von 41,00€ pro Jahr
Rentner70,00 €zzgl. Pachtumlage von 41,00€ pro Jahr
Jugendliche bis 18 Jahre50,00 € 
Azubi/Student70,00 €zzgl. Pachtumlage von 41,00€ pro Jahr
Bei Vereinsbeitritt/Wechsel (außer Jugend)zzgl. einmalige Aufnahmegebühr von z.Zt. 150€ + 25€ Schlüsselpfand
Passive Mitgliedschaft50,00€ / 20,00 €siehe Begriffserläuterungen unten
Arbeitsdienstpflicht 8 Std./Jahr200 € bei Nichtleistung der Arbeitsdienststunden,
ausgenommen Jugendliche, Passive, Rentner und bei SB-Schein >50%
Tagesscheine24 Std. 20,00 €Ausgabestellen findet ihr unter dem Reiter Gastangeln
Jahresschein300 €Ausgabestellen findet ihr unter dem Reiter Gastangeln

Informationen zu den Mitgliedsbeiträgen

Der Mitgliedsbeitrag 

Er wird von jedem Mitglied jährlich in der oben genannten Höhe erhoben und per SEPA- Lastschrift eingezogen. 

Die Pachtumlage

Die jährliche Pachtsumme wird auf alle aktiven Mitglieder, ausgenommen Jugendliche und Passivmitglieder umgelegt.

Ab 2023 – bis 2026 steigt die Pachtumlage pro Mitglied um 2€/Jahr. 2025 beträgt sie pro Mitglied 41€/Jahr

Die Aufnahmegebühr

Sie wird einmalig bei Vereinsbeitritt erhoben. Sie wird vollumfänglich in Besatzmaßnahmen investiert.

Die Jugendbeitrag

Jugendliche bis 18 Jahre, Auszubildende und Studenten:  zahlen pauschal 50€/Jahr und keine Pachtumlage.

Bei Neuaufnahmen

Bis zur Jahreshauptversammlung zahlen Sie den vollen Jahresbeitrag + volle Pachtumlage + Aufnahmegebühr + Schlüsselpfand.

bei unterjähriger Aufnahme bleiben Aufnahmebeitrag und Schlüsselpfand fix, die Mitgliedsbeiträge und Pachtumlage berechnen sich aus der Anzahl der Monate bis zum Jahresende des Eintrittsjahres.

Der Passivbeitrag

Er unterteilt sich in Passivmitgliedschaft von altersbedingt nicht mehr angelnden langjährigen Mitgliedern (20€/ Jahr) und aus privaten Gründen passiv gestellten Mitgliedern (50€/Jahr). Beide haben kein aktives Angelrecht an den Vereinsgewässern.

Arbeitsdienst

Jedes erwachsene Vereinsmitglied (18-65 Jahre) ist verpflichtet, mindestens 8 Arbeitsstunden im Jahr zu leisten. Kommt das Mitglied den Verpflichtungen zum Arbeitsdienst nicht nach, wird mit der nächsten Erhebung des Mitgliedbeitrages im Folgejahr ein Ausfallgeld in Höhe von zur Zeit 25 € je nicht geleisteter Arbeitsstunde fällig. Mitglieder die sich in Rente (Alter 65+) befinden und körperlich eingeschränkte Sportfreunde mit min. 50% oder mehr Behinderungsgrad, sind von der Arbeitsdienstpflicht befreit, jedoch auf freiwilliger Basis willkommen.

Werden Sie Mitglied und erleben Sie Angeln neu

Erfahren Sie, wie Sie Teil des SFV Kaarst e.V. werden und profitieren Sie von exklusiven Mitgliedsvorteilen.

!!! Schonzeit !!! Vom 15.02.2025 bis zum 30.04.2025 herrscht komplettes KUNSTKÖDERVERBOT !!!!
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