Beiträge und Gebühren
Mitgliedsbeiträge und Gebühren im Überblick
Hier finden Sie alle Informationen zu unseren Beiträgen und Gebühren.
Beiträge/Gebühren | Jährlich | Informationen |
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Erwachsener Vollzahler | 95,00 € | zzgl. Pachtumlage von 41,00€ pro Jahr |
Rentner | 70,00 € | zzgl. Pachtumlage von 41,00€ pro Jahr |
Jugendliche bis 18 Jahre | 50,00 € | |
Azubi/Student | 70,00 € | zzgl. Pachtumlage von 41,00€ pro Jahr |
Bei Vereinsbeitritt/Wechsel (außer Jugend) | zzgl. einmalige Aufnahmegebühr von z.Zt. 150€ + 25€ Schlüsselpfand | |
Passive Mitgliedschaft | 50,00€ / 20,00 € | siehe Begriffserläuterungen unten |
Arbeitsdienstpflicht 8 Std./Jahr | 200 € | bei Nichtleistung der Arbeitsdienststunden, ausgenommen Jugendliche, Passive, Rentner und bei SB-Schein >50% |
Tagesscheine | 24 Std. 20,00 € | Ausgabestellen findet ihr unter dem Reiter Gastangeln |
Jahresschein | 300 € | Ausgabestellen findet ihr unter dem Reiter Gastangeln |
Informationen zu den Mitgliedsbeiträgen
Der Mitgliedsbeitrag
Er wird von jedem Mitglied jährlich in der oben genannten Höhe erhoben und per SEPA- Lastschrift eingezogen.
Die Pachtumlage
Die jährliche Pachtsumme wird auf alle aktiven Mitglieder, ausgenommen Jugendliche und Passivmitglieder umgelegt.
Ab 2023 – bis 2026 steigt die Pachtumlage pro Mitglied um 2€/Jahr. 2025 beträgt sie pro Mitglied 41€/Jahr
Die Aufnahmegebühr
Sie wird einmalig bei Vereinsbeitritt erhoben. Sie wird vollumfänglich in Besatzmaßnahmen investiert.
Die Jugendbeitrag
Jugendliche bis 18 Jahre, Auszubildende und Studenten: zahlen pauschal 50€/Jahr und keine Pachtumlage.
Bei Neuaufnahmen
Bis zur Jahreshauptversammlung zahlen Sie den vollen Jahresbeitrag + volle Pachtumlage + Aufnahmegebühr + Schlüsselpfand.
bei unterjähriger Aufnahme bleiben Aufnahmebeitrag und Schlüsselpfand fix, die Mitgliedsbeiträge und Pachtumlage berechnen sich aus der Anzahl der Monate bis zum Jahresende des Eintrittsjahres.
Der Passivbeitrag
Er unterteilt sich in Passivmitgliedschaft von altersbedingt nicht mehr angelnden langjährigen Mitgliedern (20€/ Jahr) und aus privaten Gründen passiv gestellten Mitgliedern (50€/Jahr). Beide haben kein aktives Angelrecht an den Vereinsgewässern.
Arbeitsdienst
Jedes erwachsene Vereinsmitglied (18-65 Jahre) ist verpflichtet, mindestens 8 Arbeitsstunden im Jahr zu leisten. Kommt das Mitglied den Verpflichtungen zum Arbeitsdienst nicht nach, wird mit der nächsten Erhebung des Mitgliedbeitrages im Folgejahr ein Ausfallgeld in Höhe von zur Zeit 25 € je nicht geleisteter Arbeitsstunde fällig. Mitglieder die sich in Rente (Alter 65+) befinden und körperlich eingeschränkte Sportfreunde mit min. 50% oder mehr Behinderungsgrad, sind von der Arbeitsdienstpflicht befreit, jedoch auf freiwilliger Basis willkommen.
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